Kurz gesagt
- ESG-Anforderungen an Lieferanten aus Polen: Warum Kunden fragen: Große deutsche Industrie- und Produktionsunternehmen berichten über Nachhaltigkeit und stehen für ihre Lieferkette ein.
- CSRD nach den Änderungen von 2026: Wer ist betroffen: Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- LkSG und CSDDD: Was gilt und was ist nur geplant: Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
- Nachweispaket für Lieferanten: einmal vorbereiten, mehrfach nutzen: Statt jede Anfrage einzeln zu beantworten, bereiten Sie ein festes Paket vor.
Wenn Sie als Lieferant aus Polen an deutsche Industriekunden liefern, fragt Ihr Kunde womöglich ESG-Daten ab, auch wenn die Gesetze Ihr Unternehmen nicht direkt erfassen. Nach den Änderungen von 2026 sind die rechtlichen Anforderungen für die meisten Zulieferer milder als erwartet, die Kundenfragen bleiben jedoch. Am besten bereiten Sie ein einheitliches Nachweispaket vor, statt jeden Fragebogen neu zu beantworten.
Sie lesen die deutsche Fassung. Das Thema behandeln wir eigenständig auch auf Polnisch und auf Englisch.
ESG-Anforderungen an Lieferanten aus Polen: Warum Kunden fragen
Große deutsche Industrie- und Produktionsunternehmen berichten über Nachhaltigkeit und stehen für ihre Lieferkette ein. Dazu fragen sie bei Lieferanten Daten ab: Emissionen, Arbeitsbedingungen, Zertifikate, Umgang mit Unterlieferanten. Das gilt auch für polnische Firmen im Nearshoring, also bei Verlagerung von Produktion oder Dienstleistungen in die Nähe des Zielmarkts.
Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Vorschrift, die Ihren Kunden betrifft, gilt nicht automatisch für Sie. Der Kunde fragt, weil er selbst Daten sammeln muss. Deshalb lohnt es sich zu wissen, was gesetzlich verlangt wird und was nur Einkaufspraxis ist, bei der Sie einen angemessenen Umfang verhandeln können.
In Gesprächen mit Industrieunternehmen beobachten wir mehr Anfragen zur Kommunikation in diesem Bereich. Das ist eine Beobachtung, keine Marktmessung: Wir haben keine Studie, die dies belegt, betrachten es also als Hypothese, die Sie an eigenen Kunden prüfen sollten.
CSRD nach den Änderungen von 2026: Wer ist betroffen
Die CSRD ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Vereinfachungspaket Omnibus I wurde am 24. Februar 2026 vom Rat angenommen und trat am 18. März 2026 in Kraft. Die wichtigste Änderung ist ein deutlich höherer Schwellenwert.
Berichten müssen nun Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Die ersten Berichte folgen 2028 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für viele Unternehmen, die sich bereits vorbereitet hatten, entfällt die Pflicht.
Für Zulieferer aus Polen ist eine weitere Regelung zentral: der sogenannte Schutz der Wertschöpfungskette. Ein berichtspflichtiges Unternehmen darf von Partnern mit weniger als 1000 Beschäftigten keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das der von EFRAG erarbeitete Standard VSME. In der Praxis: Sind Sie kleiner als 1000 Personen, kann Ihr Kunde nur eingeschränkt mehr von Ihnen verlangen.
| Regelwerk | Wer ist nach den Änderungen erfasst | Bedeutung für Lieferanten aus Polen |
|---|---|---|
| CSRD (Berichterstattung) | Über 1000 Beschäftigte und 450 Mio. Euro Umsatz; erste Berichte 2028 | Meist nicht Sie direkt; Kunde kann Daten erfragen, aber nicht über den freiwilligen Standard hinaus |
| CS3D / CSDDD (Sorgfaltspflichten) | Über 5000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz; Anwendung ab 26. Juli 2029 | Mittelbar: Große Kunden geben Anforderungen an die Lieferkette weiter |
| LkSG (Lieferkettengesetz) | Unternehmen ab 1000 Beschäftigten in Deutschland | Mittelbar: Kunde bewertet Risiken bei Lieferanten und kann Bestätigungen anfordern |
LkSG und CSDDD: Was gilt und was ist nur geplant
Das LkSG ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es gilt für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten in Deutschland. Die Pflichten zu Risikomanagement, Risikoanalyse und Abhilfemaßnahmen bleiben bestehen, ebenso die Dokumentationspflicht mit siebenjähriger Aufbewahrung.
In der Praxis hat sich geändert, dass die Kontrollbehörde BAFA seit November 2025 die jährlichen Berichte nicht mehr prüft und nur schwere Verstöße verfolgt. Ein Gesetzentwurf sieht die formale Streichung der Berichtspflicht vor. Nach einer Auswertung vom September 2026 ist dies noch nicht beschlossen, und die Koalition hat angekündigt, die Schwelle auf 5000 Beschäftigte anzuheben. Betrachten Sie dies als zu bestätigenden Stand, bevor Sie Berichte oder Verträge darauf stützen, denn die Rechtslage in Deutschland ändert sich weiter.
Das deutsche Gesetz soll letztlich durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD ersetzt werden. Diese erfasst nach den Änderungen Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz; die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 26. Juli 2028 umsetzen. Gestrichen wurden die Pflicht zu Klimatransformationsplänen und die EU-weite zivilrechtliche Haftung; Bußgelder sind auf 3 Prozent des weltweiten Umsatzes begrenzt.
Fazit für Lieferanten: Das Recht verlangt weniger als noch vor einem Jahr, doch große Kunden bewerten weiterhin Risiken in der Lieferkette. Der Unterschied: Sie können über den Umfang sprechen, statt nur Formulare auszufüllen.
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Kurzes Gespräch vereinbarenNachweispaket für Lieferanten: einmal vorbereiten, mehrfach nutzen
Statt jede Anfrage einzeln zu beantworten, bereiten Sie ein festes Paket vor. So antworten Sie schnell und einheitlich, und der Kunde sieht ein geordnetes, verlässliches Unternehmen. In Deutschland schätzen Einkäufer in der Regel Dokumentation und Sorgfalt.
- Firmenprofil: Beschäftigtenzahl, Umsatz, Standorte, Hauptprodukte. So ist sofort klar, ob die Vorschriften Sie überhaupt erfassen.
- Lieferantenkodex: kurzes Dokument zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Umgang mit Unterlieferanten, von der Geschäftsführung unterzeichnet.
- Zertifikate und Nachweise, die Sie tatsächlich besitzen, etwa Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme.
- Grundlegende Umweltdaten: Energieverbrauch und, falls erfasst, Emissionen. Geben Sie nur an, was Sie belegen können.
- Beschreibung der eigenen Lieferkette: wichtige Zulieferer und wie Sie deren Zuverlässigkeit prüfen.
- Ansprechperson für ESG-Themen mit Kontaktadresse für Kunden.
Wenn Sie einen Schritt weitergehen möchten, erwägen Sie einen kurzen Bericht nach dem freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen. Er beantwortet die meisten typischen Kundenfragen in einer bekannten Form.
ESG-Kommunikation B2B: So zeigen Sie es dem deutschen Einkäufer
Nachweise sind die halbe Arbeit. Die andere Hälfte ist, wie Sie sie präsentieren. Eine gut gemachte Seite für deutsche Kunden, auf Deutsch, mit Download-Paket und konkreter Kontaktperson, bewirkt oft mehr als eine aufwendige Kampagne.
Vermeiden Sie allgemeine Floskeln wie „Wir achten auf die Umwelt“ oder „Wir sind ein verantwortungsvoller Partner“. Ein Einkäufer in der Industrie sucht Zahlen, Daten, Namen von Zertifikaten und eine Antwort auf die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Schreiben Sie konkret und versprechen Sie nicht mehr, als Sie belegen können. Übertriebene Umweltaussagen schaden der Glaubwürdigkeit und sind ein rechtliches Risiko.
Sinnvoll sind außerdem ein Ansprechpartner, der auf Deutsch Auskunft gibt, und ein kurzer Fachbeitrag für Branchenmedien. Was man übersetzen und was neu schreiben sollte, beschreiben wir im Beitrag zur Lokalisierung der Kommunikation (polnisch); zu den ersten Monaten im deutschen Markt im Beitrag Einstieg in den deutschen Markt (polnisch).
Für Industrieunternehmen empfehlen wir außerdem den Beitrag PR für Produktionsunternehmen (polnisch) und unsere Seite zur Marketingagentur für den deutschen Markt (polnisch).
Wie Sie messen, ob es wirkt
Ein guter Indikator ist nicht die Zahl der Seitenaufrufe. Prüfen Sie, wie viele ESG-Fragebögen Sie mit dem fertigen Paket abgeschlossen haben, wie lange die Antwort auf eine typische Anfrage dauert und ob der Kunde weniger Nachfragen stellt. Halten Sie den Ausgangswert heute fest und bewerten Sie nach einem Quartal.
Bedenken Sie: Gleichzeitigkeit ist keine Wirkung. Steigt nach der Veröffentlichung die Zahl der Anfragen aus Deutschland, fragen Sie Kunden, ob die Seite geholfen hat, und vergleichen Sie mit dem Zeitraum davor. Betrachten Sie Ergebnisse eines einzelnen Quartals als vorläufig.
Wie Commplace an ESG-Kommunikation für Exporteure arbeitet
Wir arbeiten wie ein Arzt: Diagnose, Untersuchung, Plan, Umsetzung, Kontrolle. Zuerst prüfen wir, welche Fragen Ihre Kunden wirklich stellen und was Sie heute belegen können. Dann bauen wir Botschaft und Nachweispaket und messen zum Schluss, ob Fragebögen schneller und einheitlicher beantwortet werden. Unser Angebot beschreiben wir auf der Seite Kommunikationsstrategie (polnisch).
Was wir nicht tun: Wir sind weder Kanzlei noch Prüfer und stellen keine Konformitätserklärungen aus. Rechtliche Texte und Zertifizierungen gehören zu Fachleuten. Wir helfen, das Vorhandene zu ordnen und so zu vermitteln, dass ein Einkäufer in Deutschland es versteht. Angebot nach einem kurzen Gespräch.
Möchten Sie wissen, wie Ihre ESG-Kommunikation aus Sicht eines deutschen Einkäufers aussieht?
Kurzes Gespräch vereinbarenESG-Kommunikation gegenüber deutschen Kunden ordnen
Im kurzen Gespräch fragen wir nach Ihren Kunden, den Fragebögen, die Sie schon erhalten, und den Nachweisen, die Sie haben. Nach der ersten Diagnose sagen wir, was Sie zuerst vorbereiten sollten. Angebot nach dem Gespräch, ohne Druck.
- eine erste Einschätzung der Reife Ihrer ESG-Kommunikation
- einen Vorschlag für ein Nachweispaket für Lieferanten
- einen Plan für Seite und Materialien für Kunden im DACH-Raum
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die CSRD für Lieferanten aus Polen?
Unmittelbar gilt sie für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz, die meisten polnischen Lieferanten sind also nicht erfasst. Ein berichtspflichtiger Kunde kann dennoch Daten anfragen. Unternehmen unter 1000 Beschäftigten sind vor Forderungen über den freiwilligen Berichtsstandard hinaus geschützt.
Was ist das LkSG und gilt es 2026?
Es ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten in Deutschland. Die Sorgfaltspflichten gelten weiter. Die Berichtspflicht wird faktisch nicht kontrolliert, ihre formale Streichung ist geplant. Den Rechtsstand sollten Sie vor Entscheidungen prüfen.
Was sollte ich für deutsche Kunden zu ESG vorbereiten?
Ein festes Nachweispaket: Firmenprofil, Lieferantenkodex, vorhandene Zertifikate, grundlegende Umweltdaten, Beschreibung der eigenen Lieferkette und eine Ansprechperson. Idealerweise auch auf Deutsch.
Stellt Commplace Konformitätserklärungen aus?
Nein. Wir sind weder Kanzlei noch Prüfer. Wir helfen, Kommunikation und Nachweise zu ordnen; rechtliche Fragen und Zertifizierung bestätigen die zuständigen Fachleute.
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Quelle: Redaktion Commplace®. Der Text dient der Information und ist keine Rechtsberatung und keine Erfolgsgarantie. Für rechtliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
